Obwohl ich selbstständig als Tagespflegeperson tätig bin, arbeite ich mit dem Kreis Segeberg zusammen. Dies betrifft auch ganz speziell meine Rolle im Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung. Laut § 8a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) habe ich als Fachperson einen besonderen Schutzauftrag, den ich in Zusammenarbeit mit dem Kreis ausführe.
Des Weiteren arbeite ich eng mit dem Servicebüro Tagespflege des Bildungswerks des ev.-luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg zusammen. Das Servicebüro ist Ansprechpartner für suchende Eltern und somit bei der Vermittlung behilflich. Zusätzlich finden diverse Weiterbildungsangebote statt sowie regelmäßige Tagesmütter-Treffen und die Möglichkeit eine Supervision zu erhalten.